Hausordnung
ARTIKEL 1.
Die Hausordnung ist für alle Bewohner zwingend verbindlich und die Mitarbeiter der Gemeinschaft haben das Recht, ihre Einhaltung zu verlangen.
ARTIKEL 2.
Eine zweckentfremdete Nutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen und Elemente ist strengstens untersagt.
ARTIKEL 3.
Wäsche auf den Hauptterrassen der Wohnungen höher als 100 Zentimeter ab Boden aufzuhängen, ist nicht erlaubt.
ARTIKEL 4.
Zwischen 22 Uhr und 10 Uhr morgens ist es nicht gestattet, geräuschintensive oder die Nachbarn belästigende Aktivitäten durchzuführen. Gleiches gilt für die Mittagszeit zwischen 15 und 17 Uhr, da diese Zeiten als Ruhezeiten für die Bewohner des Wohnkomplexes bestimmt sind.
ARTIKEL 5.
Für Hundehalter/-Eigentümer innerhalb der Anlage gelten folgende Vorschriften neben den Bestimmungen, die von der zuständigen Behörde erlassen werden:
1. Hunde dürfen nur in Begleitung ihres Halters ausgeführt werden. Alle Hunde müssen stets an der Leine geführt werden und große Hunde einen Maulkorb tragen. Sie dürfen unter keinen Umständen frei im Gelände der Anlage herumlaufen.
2. Es muss unter allen Umständen vermieden werden, dass diese Hunde ihre physiologischen Bedürfnisse in den Gärten oder sonstigen gemeinschaftlichen Zonen verrichten.
Die Hunde müssen einen entsprechenden Gesundheitspass haben.
Der Hundehalter/Eigentümer muss dafür sorgen, dass während der Ruhezeiten gemäß Artikel 4 dieser Hausordnung sein Hund nicht bellt.
Andere Haustiere, wie Katzen, Vögel usw., sind nicht gestattet.
Hinweis der Eigentümer: Hunden ist der Zutritt zum Alfonso zu untersagen, wie auch allen anderen Haustieren.
ARTIKEL 6.
Das Betreten oder die Überquerung von Zonen oder Installationen, die nicht für den Durchgang vorgesehen sind - insbesondere die Grünzonen und die Mauern - ist verboten.
ARTIKEL 7.
Die Tore der Bungalow-Anlage sind stets geschlossen zu halten.
ARTIKEL 8.
Ballspielen o.ä. ist auf dem Gelände nicht erlaubt.
ARTIKEL 9.
Das Fahrradfahren o.ä. ist nirgendwo in der gesamten Anlage gestattet.
Abfallbeseitigung
ARTIKEL 10.
Für einen ordnungsgemäßen Ablauf dieses Dienstes und zur Vermeidung einer Desorganisation mit den daraus resultierenden Folgen wie Geruchsbelästigung und Gesundheitsschädigungen und nicht zuletzt aus Gründen der Ästhetik, hat jeder Bewohner seinen Abfall in die hierfür vorgesehenen Müllcontainer zu leeren.
ARTIKEL 11.
Der Müll ist in verschlossenen Plastikbeuteln oder ähnlichen Systemen und nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen. Die Verwendung von anderen Behältnissen, die nicht die Sicherheits- und Schließungskriterien erfüllen, ist verboten. Glas dard nicht auf dem Gelände der Bungalow-Anlage entsorgt werden.